Dieses Regelwerk ist für alle Kämpfer, Trainer, Kampfrichter, Manager und Veranstalter bindend. Eine Verletzung der Regeln kann den Entzug der Lizenz oder Kampfsperren nach sich ziehen. Änderungen der Kampfregeln können nur durch einen Beschluss der Technical Commission der I.K.B.F. vorgenommen werden. Alle Trainer und Schulleiter sind verpflichtet, ihre Kämpfer über die derzeit geltenden Kampfregeln zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese die Kampfregeln auch verstanden haben und einhalten werden.
§ 2 Wettkämpfe
Wettkämpfe bei der I.K.B.F. werden nur nach int. K-1 Rules ausgetragen. Die Wettkämpfe finden in den Leistungsklassen A-, B-, C-, Rookie und Erstkämpfer statt. Lokale, nationale, wie auch internationale Wettkämpfe müssen bei der Firma M.T.B.D. Promotions beantragt werden. Aus zwingenden Gründen kann diese die Ausrichtung von Veranstaltungen ablehnen. Titelkämpfe müssen immer als Galaveranstaltung ausgerichtet werden.
§ 3 Veranstalter - Promoter
Alle Veranstalter/Promoter müssen im Besitz einer gültigen Veranstalterlizenz sein, welche durch den I.K.B.F.-Repräsentanten ausgestellt wird. Veranstalter haben im Vorfeld dafür zu sorgen, dass nur Kämpfer bzw. Clubs verpflichtet werden, welche einen gültigen Kampfpass besitzen und Mitglied der I.K.B.F. sind. Jeder Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Regeln und Beschlüsse der I.K.B.F. eingehalten werden.
§ 4 Genehmigung eines Wettkampfs
I.K.B.F. Veranstaltungen müssen mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bei der Bundesgeschäftsstelle schriftlich beantragt werden. Jede Veranstaltung bedarf der Genehmigung durch M.T.B.D. Promotions. Der Veranstalter hat M.T.B.D. Promotions über Ort, Zeitpunkt und die Namen der Kämpfer und Clubs zu informieren, damit diese auch überprüfen kann, ob die Kämpfer und Clubs Mitglied der I.K.B.F. sind.
§ 5 Gebührenordnung
Der Veranstalter hat mit seiner Anfrage auf Genehmigung zur Ausrichtung der Veranstaltung zeitgleich die Veranstaltungsgebühr in Höhe von 53,- Euro auf das Konto - Sparkasse Neuss - Kontoinhaber: Bujin- Kontonummer:59 114 355-Bankleitzahl: 305500 00 zu überweisen. Erst nach Zahlung der Veranstaltergebühr wird die Veranstaltung genehmigt und ausgeschrieben.
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Titelkämpfe um die Deutsche Meisterschaft hat der Veranstalter mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen. Die Gebühr für den Deutschen Titelkampf (Gala) beträgt 210,- Euro. Titelkämpfe um die Europameisterschaft hat der Veranstalter mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen; die Gebühr für den Europatitel (Gala) beträgt 350,- Euro. Titelkämpfe um die Weltmeisterschaft hat der Veranstalter mindestens 10 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen; die Gebühr für den Welttitelkampf (Gala) beträgt 420,- Euro. Erst nach Erhalt der Gebühr werden die Titelkämpfe offiziell anerkannt.
§ 5.1 Gagen der Kämpfer/innen
Ein Promoter/Veranstalter hat folgende Aufwandsentschädigung auf einer Gala an die Kämpfer/in zu zahlen:
- C-Klasse: keine
- B-Klasse: 75,- Euro / Der Sieger erhält als Siegprämie nochmals 50,- €
- A-Klasse: wird mit dem Manager des/der Kämpfers/in vertraglich vereinbart
§ 5.2 Fahrtkosten
An Fahrtkosten hat der Veranstalter an die Kämpfer/in:
- C- Klasse Kämpfer: keine
- A-B Klasse: 0,52 € pro Kilometer, dies aber nur für die Hinfahrt
§ 5.3 Hotel
Der Veranstalter hat ein Hotelzimmer für Kämpfer/in und Trainer/in zu bezahlen, wenn es sich um Kämpfer/innen der A-Klasse (nur Gala) handelt, welche ihren Wohnort mehr als 150 km entfernt vom Austragungsort der Veranstaltung haben. Das Hotel sollte mindestens den Standard eines 3 Sterne Hotels erfüllen und WC und Dusche im Zimmer haben. Kampfrichtern ist ab einer Entfernung ab 150 km ebenfalls ein Zimmer zu stellen. Der Veranstalter hat auch dem I.K.B.F.-Repräsentanten, welcher auf der Veranstaltung als Supervisor fungiert, ein Hotelzimmer zu stellen, sowie die Fahrtkosten in Höhe von 0,52 € pro gefahrenen Kilometer für die einfache Fahrt (Hinfahrt) zu übernehmen.
§ 5.4 Jurykosten
Laut Verbandsbeschluss hat der Veranstalter/Promoter folgende Gebühren an die Mitglieder der Jury zu zahlen:
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- Bis zu 200 Zuschauern* = 30,- Euro
- Bis zu 500 Zuschauern* = 40,- Euro
- Über 500 Zuschauer* = 50,- Euro
- Über 1000 Zuschauer* = 75,- Euro
- Deutsche Titelkämpfe = 75,- Euro
- Europa Titelkämpfe = 100,- Euro
- Welttitelkämpfe = 150,- Euro
* Berechnungsgrundlage ist das Fassungsvermögen der Halle und nicht der tatsächlich erschien Zuschauer.
Zusätzlich erhält jedes Jurymitglied Fahrtkosten in Höhe von 0,52 € pro einfach gefahrenen Kilometer (Hinfahrt). Ebenfalls ist vom Veranstalter für die Verpflegung der Jury zu sorgen.
§ 6 Titelverteidigung
Ein amtierender Deutscher-, Europa- oder Weltmeister der I.K.B.F. muss seinen Titel innerhalb von 6 Monaten verteidigen. Dies ist eine Pflichtverteidigung. Das Management oder der/die Trainer/in des amtierenden Meisters haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Titelverteidigung innerhalb dieser Frist durchgeführt wird. Die I.K.B.F. prüft dann, ob der Herausforderer berechtigt sind, um den zu verteidigenden Titel zu kämpfen. Ohne Zustimmung der I.K.B.F. kann die Titelverteidigung nicht durchgeführt werden.
§ 7 Teilnehmer
Der/Die Kämpfer/in muss im Besitz eines gültigen I.K.B.F. Passes, sowie nach einer jährlichen Untersuchung vom Arzt kampftauglich bescheinigt sein. Jeder/e Kämpfer/in hat an der Waage seinen gültigen Kampfpass an die Jury zu übergeben. Ohne Kampfpass ist eine Teilnahme an I.K.B.F.-Veranstaltungen nicht möglich.
Eine zusätzliche Untersuchung der Kämpfer/in findet vor jeder Veranstaltung, frühestens 3 Stunden vor Beginn der Kämpfe, durch den Ringarzt statt. Der Ringarzt ist zeitig genug für die Veranstaltung zu verpflichten. Sollte dieser kurzfristig absagen müssen, ist der Ringarzt darauf hinzuweisen, dass er einen Ersatzarzt zu stellen hat, da sonst die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann.
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Einem/er Kämpfer/in ist es nicht erlaubt, vor dem Kampf Medikamente oder andere chemische Substanzen zu sich zu nehmen. Kämpfer/innen, welche sich nicht an diese Regel halten, werden vom Kampf ausgeschlossen. Boxen / Taekwondo / Karate) hatte, ist dieser ab dem Zeitpunkt der Feststellung für sechs Monate für alle Veranstaltungen der I.F.M.A, des M.T.B.D. und der I.K.B.F gesperrt. Verstöße sind an die Bundesgeschäftsstelle und den bundes-weiten Kampfrichterobmann zu melden, welche im Einzelfall gemeinsam über die Sperre entscheiden.
Bevor ein/e Kämpfer/in nach einem Kopf K.O. wieder einen Kampf bestreiten kann, muss er sich von einem Arzt kampftauglich erklären lassen. Dieses Attest hat er dem Ringrichter/in unaufgefordert vor seinem nächsten Kampf vorzulegen.
§ 8 Trainer/in
Jeder/e Trainer/in, welcher seine Kämpfer/in auf offiziellen I.K.B.F.-Wettkämpfen starten lassen möchte, muss im Besitz der gültigen I.K.B.F. - C-Trainerlizenz sein. Trainer/innen aus Vereinen, welche neu in der I.K.B.F. sind, haben ein Jahr Zeit, ihre Trainerprüfung abzulegen. Innerhalb dieses Jahres dürfen sie mit einer Ausnahmebescheinigung der I.K.B.F. ihre Kämpfer während der Wettkämpfe betreuen. Jedem/er Trainer/in dürfen während der Kämpfe zwei Assistenten/Sekundanten-innen zur Seite stehen. Der/Die Trainer/in sowie seine beiden Assistenten/Sekundanten-innen haben freien Eintritt zu der Veranstaltung.
Trainer/innen, wie auch Assistenten/Sekundanten-innen, müssen in einem sauberen Trainingsanzug am Ring erscheinen. Straßenkleidung, wie Jeans etc., ist nicht erlaubt. Sollte gegen diese Regel verstoßen werden, ist die betreffende Person vom Kampfrichter/in vom Ring zu verweisen.
Während des Kampfes dürfen weder der/die Trainer/innen, noch seine Assistenten/innen Anweisungen an den/die Kämpfer/in geben. Sollten dennoch Anweisungen gegeben werden, kann der leitende Kampfrichter/in eine Verwarnung an den/die Trainer/in oder den/die Kämpfer/in aussprechen. Nach mehrmaliger Verwarnung kann der/die Kämpfer/in disqualifiziert werden und der/die Trainer/in und seine Assistenten/in vom Turnier ausgeschlossen werden.
Trainer/innen welche im Besitz einer C-Lizenz des I.K.B.F. sind dürfen nur bei nationalen Kämpfen sekundieren. Internationale Kämpfe dürfen nur von Trainern/innen die im Besitz einer gültigen B- / A-Trainerlizenz des I.K.B.F. sekundiert werden.
§ 9 Boxring
Der Boxring, welcher für I.K.B.F.-Veranstaltungen genutzt wird, muss vom Kampfrichterobmann vor der Veranstaltung geprüft und genehmigt werden. Die Bodenplane des Boxrings muss aus Canvas-Leinentuch bestehen. Bodenplanen aus PVC Material sind nicht zulässig, da die Verletzungsgefahr für die Kämpfer zu groß ist. Alle 4 Ringecken müssen durch ein Polster abgedeckt sein, damit sich die Kämpfer nicht verletzen können. Die Ringseile müssen mit Klebeband oder Schaumstoff umwickelt sein.
Für Nachwuchsveranstaltungen der C- Klasse müssen die Seil-Innenmaße des Boxrings mindestens 4,5 x 4,5 m betragen. In den Nachwuchsklassen sind auch Boxringe mit nur drei Seilen zulässig. Bei B- und A-Klasse Kämpfen müssen die Seil-Innenmaße mindestens 5,5 x 5.5 m betragen. In diesen Kampfklassen ist ein Vier-Seil-Boxring vorgeschrieben. Bei Titelkämpfen um die Deutsche-, Europa- oder Weltmeisterschaft müssen die Ring-Innenmaße mindestens 5,5 x 5,5 m betragen und es ist ein Vier-Seil-Boxring vorgeschrieben.
Der Veranstalter hat drei Stühle (Kämpfer, Trainer, Assistent) in der roten und blauen Ecke zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der Veranstalter drei Punktrichtertische, sowie einen großen Tisch für den Zeitnehmer, Arzt und Ringsprecher am Ring aufzubauen. (Der Tisch für den Jurychef ist rechts neben der roten Ecke aufzustellen) Zusätzlich ist einen Rundengong und eine Zeituhr, offizielle I.K.B.F.-Punktrichterzettel, ein Mikrofon und eine Anlage für den Ringsprecher zur Verfügung zu stellen.
§ 10 Leistungsklassen und Dauer der Kämpfe
Die Kämpfer der I.K.B.F. werden in verschiedene Leistungsklassen eingeteilt, diese sind:
- Erstkämpfer = 0 Kämpfe/Kampfzeit 3 x 2 Minuten, 1 Minute Pause
- Rookie-Klasse = 3 gewonnene Kämpfe/Kampfzeit 3 x 2 Minuten, 1 Minute Pause
- C-Klasse = 10 gewonnene Kämpfe/Kampfzeit 3 x 2 Minuten, 1 Minute Pause
- B-Klasse = 20 gewonnene Kämpfe/Kampfzeit 5 x 2 Minuten, 1 Minute Pause
- A-Klasse = über 20 gewonnene Kämpfe/Kampfzeit 5 x 3 Minuten, 1 Minute Pause
Kampfzeit Deutscher Titelkampf: 5 x 3 Minuten, 1 Minute Pause
Kampfzeit Europatitelkampf: 5 x 3 Minuten, 1 Minute Pause
Kampfzeit Welttitelkampf: 5 x 3 Minuten, 1 Minute Pause
Die Wettkampfdauer in der Kinderklasse beträgt 3 x 1,5 Minuten, 1 Minute Pause
Die Wettkampfdauer in der Jugendklasse beträgt 3 x 2 Minuten, 1 Minute Pause
Werden Rahmenkämpfe nach K-1 Regeln ausgetragen, werden diese ab der C Klasse in 3 Runden à 3 Minuten mit 1 Minute Pause ausgetragen.
§ 10.1 Anrechenbare Kämpfe in anderen Kampfsportarten
Aus Gründen der sportlichen Fairness werden bei der Einteilung der Kämpfer in die verschiedenen Leistungsklasse auch Wettkämpfe mitgezählt:
- Vollkontakt- Muay Thai/Thai Boxen, Super League, K-1, MMA, Shooto (1=1)
- Vollkontakt-Karate, Kickbocken, Taekwondo, Boxen und Savate Boxe Francaise (2=1)
- Leichtkontakt - Pointfight Kickboxen (4=1)
Kämpfer, welche überdurchschnittlich talentiert sind, können von ihren Trainern auch direkt in höhere Leistungsklassen eingestuft werden. Eine Rückstufung in eine niedrigere Klasse ist dann jedoch nicht mehr möglich.
§ 11 Gewichtsklassen
Werden die Wettkämpfe auf einer Gala nach I.K.B.F.- Regeln ausgerichtet gelten folgende Gewichtsklassen:
| Gewichtsklasse | Gewicht (kg) |
|---|---|
| von 45,45 kg | |
| > 47,72 kg | |
| > 48,49 kg | |
| > 50,80 kg | |
| > 52,16 kg | |
| > 53,52 kg | |
| > 55,52 kg | |
| > 57,15 kg | |
| > 58,96 kg | |
| > 61,23 kg | |
| > 63,50 kg | |
| > 66,68 kg | |
| > 69,85 kg | |
| > 71,57 kg | |
| > 76,20 kg | |
| > 79,39 kg | |
| > 82,55 kg | |
| > 86,16 kg | |
| > 91 ,00 kg |
§ 12 Waage
Die Kämpfer/in werden zu einem Zeitpunkt, welcher vom Promoter festgelegt wird, gewogen. Das Wiegen wird immer am gleichen Tag der Veranstaltung durchgeführt. Abweichendes hiervon ist grundsätzlich mit der Bundesgeschäftsstelle der I.K.B.F. abzustimmen. Die Bundesgeschäftstelle informiert hierüber den Bundes / Landes Kampfrichterobmann
Die Jury und Promoter haben dafür zu sorgen, dass möglichst immer beide Gegner/innen zur gleichen Zeit gewogen werden. Sollte einer der Kämpfer/in nicht zum vereinbarten Zeitpunkt des Wiegens erscheinen, kann die Jury den anwesenden Kämpfer wiegen. Der verspätete Kämpfer/in muss dann nachgewogen werden. Es besteht keinerlei Verpflichtung für den bereits gewogenen Kämpfer/in, sich nochmals wiegen zu lassen, wenn der verspätete Kämpfer/in eingetroffen ist. Erscheinen Kämpfer/in mehr als eine halbe Stunde zu spät zum festgesetzten Zeitpunkt des Wiegens, werden diese disqualifiziert.
Beim Wiegen dürfen nur die Kämpfer/in, deren Trainer/in, die Jury und der Ringarzt anwesend sein. Alle anderen Personen haben den Raum zu verlassen. Die Jury erstellt ein Wiege-protokoll. Sollte einer der Kämpfer/in mit Übergewicht zum Kampf erscheinen, so hat er/sie die Möglichkeit bis zum Wiegeschluss das geforderte Gewicht auf die Waage zu bringen.
Sollte der/die übergewichtige Kämpfer/in dann immer noch nicht das geforderte Gewicht bringen, kann sich sein Gegner weigern, den Kampf zu bestreiten. In diesem Fall hat der/die übergewichtige Kämpfer/in alle finanziellen Auslagen seines Gegners/in zu erstatten. Bei einem Titelkampf trifft die gleiche Regelung zu. Sollte der/die übergewichtige Kämpfer/in sein gefordertes Gewicht nach 2 Stunden nicht bringen, geht der Titel automatisch an seinen/e Gegner/in.
Bei Wettkämpfen in Turnierform muss der/die Kämpfer/in das Kampfgewicht bringen, für welches er von seinem Club angemeldet wurde. Sollte er/sie Übergewicht haben, kann er bei Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften oder internationalen Turnieren disqualifiziert werden. Ein Wechsel in eine andere Gewichtsklasse ist nicht zulässig.
Gewogen wird grundsätzlich nur mit einer geeichten Waage, welche der Promoter zur Verfügung zu stellen hat und welche durch die Jury überprüft wird. Kämpfer/innen, welche ohne Kampfpass zur Waage erscheinen, können von der Jury vom Wettkampf ausgeschlossen werden. Bei Erstkämpfern/innen ist die vom Kämpfer/in und Trainer/in unterschriebene Erstkämpfer-bescheinigung unaufgefordert zu übergeben.
§ 13 Altersklassen
- Kinder B: 8 - 11 Jahre
- Kinder A: 12 - 14 Jahre
- Jugendliche: 15 - 17 Jahre
- Senioren: ab Vollendung 18 Lebensjahr
§ 14 Kampfausrüstung / Schutzausrüstung
Jeder/e Kämpfer/in hat in einer sauberen Kampfausrüstung und Kleidung zu erscheinen. Bei Wettkämpfen der I.K.B.F. tragen die Kämpfer eine kurze Thaibox/K1-Hose. Das Tragen einer Jogginghose oder anderer Textilien, welche nicht klar als Thaibox/K1-Hose zu identifizieren sind, ist verboten. Während des Kampfes ist das Tragen eines Mundschutzes und des Tiefschutzes Pflicht.
