Die Anmeldung zu einer DAN-Prüfung ist nur dann gültig, wenn sie die Voraussetzungen gemäß der Verfahrensordnung für DAN-Prüfungen erfüllt. Die Anmeldung zu einer DAN-Prüfung (1. bis 5. DAN) ist digital möglich.
Anmeldung und Termine
Die Termine zur Durchführung / Ausrichtung einer DAN-Prüfung sind bis zum 5. DAN immer innerhalb des jeweiligen Landesverbandes bei den entsprechenden Prüfungsbereichen / Stilrichtungen oder Landesprüfer-Referentinnen und -Referenten zu beantragen. Die vom Landesverband genehmigten DAN-Prüfungs-Termine werden dann der Bundesgeschäftsstelle zur Veröffentlichung und Ausschreibung zugesandt. Die Anmeldung zur Durchführung / Ausrichtung von höheren DAN-Graden muss durch die Bundesstilrichtung genehmigt werden und ist danach schriftlich beim DKV einzureichen.
Einheitliches Bewertungssystem
Ein einheitliches Bewertungs-System gilt bundesweit. Nachdem sich eine Arbeitsgruppe mit allen DKV-Bundes-Stilrichtungs-Referentinnen und -Referenten im vergangenen Jahr daran gemacht hatte, die DKV-Verfahrensordnung aus dem Jahr 2019 zu überarbeiten und im Zuge dessen ein einheitliches Bewertungs-System für die Zulassung zur DAN-Prüfung ab dem 6. DAN zu konzipieren, sind die überarbeitete DKV-Verfahrensordnung und der Kriterien-Katalog seit dem 6. März 2025 in der finalen Fassung gültig.
Ebenfalls verabschiedet wurde ein Kriterien-Katalog für A-Prüferinnen- und Prüfer-Lizenzen. Einen solchen hatte es bislang noch nicht gegeben.
Voraussetzungen und Wartezeiten
Die Wartezeit bei Kindern beträgt beim 8. bis 1. Kyu 5 Monate.
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- 1. Dan: 1 Jahr
- 2. Dan: 2 Jahre
Grundsätzlich können nur DAN-Anträge bearbeitet werden, bei denen alle Unterlagen rechtzeitig mit dem Antrag in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen. Das Programm kontrolliert automatisch, ob eine gültige Jahressichtmarke vorliegt. Falls keine Jahressichtmarke vorliegt, wird die Anmeldung nicht weitergeführt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Janina Scharf.
Sonderfälle
In Ausnahmefällen ist eine Unterschreitung der Mindest-Vorbereitungszeit von bis zu vier Wochen möglich. Der schriftliche Antrag mit Begründung zur vorzeitigen Prüfungszulassung ist an die zuständigen Landesprüfer-Referentinnen und -Referenten zu stellen. Erst mit der rechtzeitigen Zusendung (spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin) der schriftlichen Befürwortung der Stilrichtung ist die Teilnahme an der Prüfung möglich.
Gebühren
Die DAN-Prüfungs-Gebühren betragen 150,00 Euro, ebenso die Wiederholungs-Gebühren. Bei der Anmeldung zu einer SOK-Prüfung muss das Mitglied auch im Stil SOK gemeldet sein.
Zwischenprüfungen für Kinder und Schüler
Für Kinder und Schüler bis 14 Jahren können Zwischenprüfungen mit farblicher Kennzeichnung am Gürtel (Querstreifen in der Farbe des nächsten Gürtelgrades) durchgeführt werden.
- Nach der 1. Prüfung, der Prüfung zum 9. Kyu, zwei gelbe Querstreifen.
- Bei der Prüfung zum 8. Kyu, drei gelbe Querstreifen.
- Bei der 3. Zwischenprüfung einen orangenen Querstreifen auf dem gelben Gurt usw.
Die letzte Zwischenprüfung liegt zwischen dem grünen und dem blauen Gurt.
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