Kampfsportvereine in Lahr/Schwarzwald: Vielfalt und Tradition

In Lahr/Schwarzwald gibt es eine lebendige Kampfsportszene mit verschiedenen Vereinen, die ein breites Spektrum an Disziplinen anbieten. Einer dieser Vereine ist der Budo- und Freizeitsportverein Lahr e.V., der sich der Förderung des Budo- und Freizeitsports verschrieben hat.

Budo- und Freizeitsportverein Lahr e.V.

Der Verein führt den Namen „Budo- und Freizeitsportverein Lahr“ und hat seinen Sitz in 77933 Lahr. Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins “ Budo- und Freizeitsportverein Lahr e.V.“ Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Budo- und Freizeitsports und die damit verbundene körperliche Ertüchtigung sowie die Vermittlung des erforderlichen geistigen Hintergrunds und der nötigen persönlichen Einstellung. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Ermöglichung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht.

Mittelverwendung und Ehrenamt

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder/Innen erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Aufwendungen, die von Amtsträgern oder Mitgliedern des Vereins im Interesse des Vereins gemacht werden, können erstattet werden.

Für den Budo- und Freizeitsportverein Lahr e. V. ehrenamtlich Tätige erhalten Aufwendungsersatz im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen sowie der Beschlüsse des erweiterten Vorstandes. Der Aufwandsersatz steht unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins. Er kann in Form des Auslagenersatzes (Erstattung tatsächlicher Aufwendungen gegen Vorlage von Belegen) oder nach Maßgabe des § 3 Nr. 26a EStG in Form einer Tätigkeitsvergütung bezahlt werden.

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Die Haftung des erweiterten Vorstandes für die Amtsführung ist im Innenverhältnis gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dies Kraft Gesetzes zulässig ist.

Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder können natürliche, volljährige Personen, aber auch juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Stimmberechtigt sind Mitglieder/Innen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs. Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber vertretungsberechtigten Vorstandmitgliedern. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zulässig.

Ein Mitglied kann, wenn es gegen Vereinsinteressen in grober Weise verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied, unter Fristsetzung, Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zumachen. Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb von einem Monat, ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden.

Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung darüber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen. Wird Berufung nicht, oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Anerkennung des Ausschließungsbeschlusses, so dass die Mitgliedschaft beendet ist. Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand ist. Der Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.

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Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Ebenfalls entscheidet die Mitgliederversammlung über die Notwendigkeit und Anzahl von Arbeitsstunden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Organe des Vereins

Vereinsorgane sind:

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  1. erste(r)m Vorsitzende(r)n
  2. zweite(r)m Vorsitzende(r)m
  3. Schatzmeister(in)
  4. Schriftführer(in)
  5. Pressewart(in)

Des Weiteren können folgende Ämter in der Vorstandschaft belegt werden:

  1. Sportwart/Innen
  2. Matten- und Gerätewart(in)
  3. Kulturwart(in)
  4. Zweite(r) Kassenwart(in)

Die Ämter 6 - 9 werden nur bei Bedarf belegt und können auch durch die Vorstandsmitglieder 1 - 9 wahrgenommen werden.

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Aufgaben des Vorstands

Aufgabe des Vereinsvorstandes ist die Leitung und Verwaltung des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Alle Vorstandsmitglieder sind mit verpflichtet und mit verantwortlich für die Verwirklichung der Ziele und Aufgaben des Vereins.

Der/die erste Vorsitzende: Er/Sie ist Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 BGB und leitet die Führung des Vereins verantwortlich. Er/Sie vertritt den Verein nach innen und außen, beruft Sitzungen und Versammlungen ein und leitet diese.

Der/die zweite Vorsitzende: Er/Sie unterstützt den/die erste(n) Vorsitzende(n) bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben und vertritt ihn/sie im Verhinderungsfall. Der Verhinderungsfall wird durch eine Vollmacht bestätigt

Der/die Schatzmeister(in): Er/Sie verwaltet die Kasse und stellt den Jahresabschluss auf. Ihm/Ihr obliegt das Kassieren der Mitgliedsbeiträge und die Abrechnung sonstiger Einnahmen. Zahlungen leistet er/sie nur auf Anweisung des/der ersten Vorsitzenden.

Der/die Schriftführer(in): Er/Sie fertigt Protokolle der jeweiligen Vorstands- und Mitgliederversammlungen.

Der/die Pressewart(in): Er/Sie fertigt die Berichte für die Tagespresse und hält die Verbindung zu anderen, vereinsbezogenen Pressestellen.

Die Sportwart/Innen: Sie sind in ihren jeweiligen Bereichen für den Trainingsablauf und für sportliche Veranstaltungen verantwortlich.

Der/die Matten- und Gerätewart(in): Ihm/Ihr obliegt die Pflege und Instandhaltung der Matten und Übungsgeräte sowie der erste Hilfe Ausstattung.

Der/die Kulturwart(in): Er/Sie ist für die Planung, Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen verantwortlich.

Wahl des Vorstandes

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. In den Vorstand können nur Mitglieder/Innen des Vereins gewählt werden. Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Zeit von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Mit Beendigung der Vereinsmitgliedschaft endet auch das Amt im Vorstand.

Vorstandssitzungen

Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom ersten oder zweiten Vorstand einberufen werden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der jeweiligen Vorsitzenden.

Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied, auch ein Ehrenmitglied, eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

  1. Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes.
  2. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Vereinsauflösung.
  3. Ernennung von besonders verdienstvollen Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern.
  4. Weitere Aufgaben, soweit sich dies aus der Satzung oder nach Gesetz ergibt.

Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen, unter Angabe der Tagesordnung, durch schriftliche Einladung einberufen. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich fordert. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zugeben.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder einzuberufen, wenn ein Drittel der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Ist weniger als ein Drittel der Mitglieder anwesend, kann die Mitgliederversammlung erneut und zeitlich unmittelbar darauf einberufen werden; sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen bedürfen einer dreiviertel Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen Stimmen an. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.

Protokollierung und Rechnungsprüfung

Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem/der Versammlungsleiter(in) und dem/der Schriftführer(in) (Protokollführer(in)) zu unterzeichnen ist.

Die von der Mitgliederversammlung gewählten zwei Rechnungsprüfer/Innen überwachen die Kassengeschäfte des Vereins. Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. über das Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten.

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit zwei Drittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder herbeizuführen. Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Lahr, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Sports zu verwenden hat.

Kampfsportarten und Angebote

Der Budo- und Freizeitsportverein Lahr e.V. bietet ein breites Spektrum an Kampfsportarten und Selbstverteidigungskursen an, darunter:

  • Ju-Jutsu
  • Karate
  • Krav Maga
  • Selbstverteidigungskurse für Mädchen und Frauen

Das Training ist für alle Altersgruppen geeignet, von Kindern und Jugendlichen bis hin zu Erwachsenen. Es gibt Angebote für Freizeit- und Leistungssportler. Neben der körperlichen Fitness werden auch Werte wie Respekt, Gemeinschaft und Verantwortungsbewusstsein vermittelt.

Ju-Jutsu

Ju-Jutsu ist eine moderne Selbstverteidigung und Zweikampfsportart, in der sich Elemente aus Aikido, Judo, Karate, BJJ und Kickboxen zu einem flexiblen System vereinen. Neben den Grundelementen Bewegungsformen, Falltechniken, Abwehrtechniken, Schlägen und Tritten sind ebenso Wurf- und Hebeltechniken der unterschiedlichsten Formen im Ju-Jutsu vertreten.

Diese Kampfkunst bietet für Kinder und Jugendliche ideale Voraussetzungen für die eigene Entwicklung, Selbstsicherheit und Selbstbehauptung. Ju-Jutsu bedeutet „die flexible Kunst der Selbstverteidigung“ und fördert nicht nur die Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit und Koordination, sondern trägt auch zur Stärkung des Selbstvertrauens und der Persönlichkeitsentwicklung bei.

Karate

Der Verein bietet Karate-Training für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Das Training wird von erfahrenen Trainern geleitet, die über langjährige Erfahrung und hohe Graduierungen verfügen.

Trainer im Karate-Bereich:

  • Helmut: Graduierung: 9. Dan, A-Trainer, Ausbilder für Sound-Karate-Trainer, A-Prüfer stiloffen, Lehrwart und Jugendreferent im baden-württembergischen Landesverband
  • Sven: Graduierung: 5. Dan
  • Christian: Graduierung: 5. Dan
  • Timo: Graduierung: 3. Dan, mehrfacher Deutscher Meister, 3. Platz bei der Teameuropameisterschaft
  • Frank: Graduierung: 3. Dan
  • Reinhard: Graduierung: 2. Dan
  • Daniela: Graduierung: 1. Dan
  • Stefan: Graduierung: 6. Dan, im Jugendvorstand engagiert
  • Mathias: Graduierung: 6. Dan, Jugendleiter
  • Sevilay: stellvertretende Jugendleiterin

Krav Maga

Krav Maga ist ein modernes, effizientes und taktisches Selbstverteidigungssystem für Frauen und Männer. Es geht nicht um Fairness oder Schönheit, sondern um realistische Lösungen für gefährliche Situationen - mit und ohne Waffen. Statt komplizierter Techniken lernst du einfache Prinzipien, die auf natürlichen Reflexen basieren und auch unter Stress funktionieren.

Krav Maga wurde von Imi Lichtenfeld entwickelt und ist eine Lehre der Selbstverteidigung für das israelische Militär. Durch diese Art der Selbstverteidigung werden Männer und Frauen, unabhängig ihrer körperlichen Situation, schnell in die Lage gebracht, sich selbst gegen jede Art von Angriff zu verteidigen.

Das Training von Krav Maga als Selbstverteidigung hat viele Vorteile, die auf Körper und Geist wirken. Die Verbesserung der körperlichen Fitness, Stressabbau, Verbesserung des Selbstvertrauens und Selbstwertgefühls sind nur ein paar positive Aspekte. Und natürlich auch das Verteidigen, wenn körperliche Angriffe erfolgen. Frauen und Männer erhalten mit dem Training in Selbstverteidigung zudem eine andere, stärkere Ausstrahlung.

Selbstverteidigungskurse für Mädchen und Frauen

Das Selbstverteidigungsteam des BFSV Lahr e.V. bietet spezielle Selbstbehauptungs- & Selbstverteidigungskurse für Mädchen und Frauen ab 14 Jahren an. In diesen Kursen werden praktische Selbstverteidigungstechniken erlernt und das Selbstvertrauen gestärkt.

Weitere Kampfsportangebote in Lahr

Neben dem Budo- und Freizeitsportverein Lahr e.V. gibt es in Lahr auch andere Kampfsportvereine und -schulen, wie den Kung Fu Klub im Sportpark Lahr. Dieser bietet Kung Fu-Training an, das Sport, Kunst und Verteidigung vereint. Im sportlichen Teil des Trainings wird der Körper in Kraft, Geschwindigkeit und Technik trainiert. Wahrnehmungsschulung und Synapsen - Training sind weitere Bestandteile die unsere Mitglieder helfen, besser das im Körper vorhandene Potenzial frei und abrufbar zu machen. Im Bereich der Kunst ist der Focus darauf ausgerichtet den Körper, Geist, und die Gedanken zu bündeln um sie als Einheit einsetzten zu können. In der Selbstverteidigung lernt man den Umgang mit Konflikten, Grenzen und Selbstbehauptung, um schnelles und flexibles Handeln in hektischen sowie reizüberfluteten Situationen, zu lernen.