Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein wichtiger Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung, auch im Kampfsportbereich. Sie können dazu beitragen, dass der Trainer eine professionellere und seriösere Ausstrahlung hat, was für potentielle Klienten von Vorteil sein kann. Insgesamt bieten AGB für Personal Trainer eine Vielzahl von Vorteilen und sind ein wichtiger Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung in diesem Bereich.
Diese AGB wurden anwaltlich erstellt; dennoch: Die Verwendung von AGB-Mustern ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Anwalt, da spezifische Gegebenheiten und Regelungen eventuell nicht berücksichtigt werden können.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Invictus Sportclub (Stand: 2023)
1. Vertragsschluss
1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Invictus Sportclub mit seinen Mitgliedern. Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
1.2 Hausordnung / Trainingsordnung
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- Das Mitglied akzeptiert die Hausordnung und hat die Anweisungen der Trainer und der Geschäftsführung Folge zu leisten. Bei einem Verstoß kann das Mitglied vom Training ausgeschlossen oder aus den Räumen verwiesen werden.
- Der Invictus Sportclub ist nicht verantwortlich für Missbrauch der im Training erlernten Fähigkeiten außerhalb der Sportschule. Das Mitglied verpflichtet sich, diese nur in Notwehrsituationen anzuwenden.
- Die ausführliche Hausordnung und Trainingsordnung befinden sich im Aushang oder stehen zum Download gesondert zur Verfügung
1.3 Kündigungsbestimmungen
- Die Erstlaufzeit des Vertrags beträgt 12 Monate, wenn nichts anderes vereinbart. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende dieser Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Vertragsende.
- Erfolgt keine fristgerechte Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat. Auch in diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende des Monats.
- Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um einen weiteren Monat.
- Die Kündigung bedarf der Textform (z. B.
1.4 Zahlungsbedingungen
- Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 99,00 €.
- Bei einer passiven Mitgliedschaft (z. B. Halbjahr für Januar bis einschließlich Juni und 2. Halbjahr für Juli bis einschließlich Dezember) eine Verwaltungspauschale von 29,00 € fällig.
- Die Mitgliedsbeiträge und Tarifoptionen richten sich nach dem jeweils gültigen Aushang und sind im Vertrag entsprechend des gewählten Tarifs abzuschließen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Bei Wahl einer anderen Zahlungsart wird eine Sondergebühr von 5,00 € pro Monat erhoben.
1.5 Probetraining
- Ein erstes Probetraining ist kostenfrei möglich.
- Ein weiteres Probetraining wird mit einer Gebühr von 9,00 € berechnet. Diese Gebühr wird jedoch bei Vertragsabschluss vollständig von der Aufnahmegebühr (99,00 €) abgezogen.
- Sollte der Vertrag nicht zustande kommen, verbleibt die Gebühr für das zweite Probetraining beim Invictus Sportclub.
1.6 Personal Training
- Eine Personal Trainingseinheit (PT) kostet 99,00 € pro 60 Minuten.
- Personal Training ist zusätzlich zur Mitgliedschaft buchbar und muss im Voraus gebucht und bezahlt werden.
1.7 Gesundheitliche Eignung
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- Das Mitglied versichert, gesundheitlich in der Lage zu sein, am Training teilzunehmen.
- Bei vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen, die die Teilnahme am Training unmöglich machen, kann der Vertrag auf Antrag ruhen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit (maximal jedoch drei Monate).
- Bei einer dauerhaften Erkrankung, die das Training unmöglich macht, kann der Vertrag zum Ende des jeweiligen Monats unter Vorlage eines ärztlichen Attestes gekündigt werden.
2. Haftungsausschluss
(1) Haftung für Verletzungen und Schäden
- Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Der Invictus Sportclub übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die während des Trainings oder im Zusammenhang mit dem Training entstehen, außer im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Das Mitglied ist dafür verantwortlich, den Trainer über gesundheitliche Einschränkungen oder Verletzungen zu informieren.
- Für Schäden an persönlichen Gegenständen übernimmt der Invictus Sportclub keine Haftung.
3. Widerrufsbelehrung für Online-Verträge
(1) Widerrufsrecht
Das Mitglied hat das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Widerrufsfolgen
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Im Falle eines Widerrufs wird der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag vollständig zurückerstattet.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag bereits vollständig erfüllt wurde (z.B. durch die Nutzung des Trainingsangebots).
4. Schließzeiten und Betriebsurlaub
- Der Invictus Sportclub bleibt an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
- Der Invictus Sportclub behält sich vor, während der Sommermonate oder bei Bedarf Betriebsferien oder Schließzeiten anzukündigen.
- Eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags für diese Zeiträume erfolgt nicht.
5. Sonstige Bestimmungen
(1) Änderungen der Mitgliedsdaten (z.B. Naturkatastrophen, Streik) unmöglich sein, bestimmte Leistungen zu erbringen, so entfällt der Anspruch des Mitglieds auf Schadensersatz oder Ersatzstunden.
Haftungsausschluss
1. Haftung für Verletzungen und Schäden
- Die Teilnahme an Trainings, Kursen und Veranstaltungen des Invictus Sportclub erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.
- Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass der Invictus Sportclub nicht für etwaige Verletzungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder andere Schäden haftet, die während der Teilnahme am Training, an Prüfungen oder an anderen Veranstaltungen des Sportclubs entstehen, es sei denn, die Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Insbesondere im Bereich des Kontaktsports und Kampfsports können durch intensive körperliche Betätigung Verletzungen oder Schäden auftreten, für die der Invictus Sportclub nicht haftet. Das Mitglied erklärt, sich dieser Risiken bewusst zu sein und die eigenen physischen Grenzen zu respektieren.
- Der Invictus Sportclub übernimmt keine Haftung für bleibende Schäden, die aus der Teilnahme am Training resultieren könnten, es sei denn, der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Sportclubs oder seiner Trainer verursacht.
2. Haftung für persönliche Gegenstände
- Der Invictus Sportclub übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die von den Mitgliedern in den Trainingsräumen oder auf dem Gelände des Sportclubs mitgebracht werden.
- Das Mitglied wird ausdrücklich darauf hingewiesen, keine wertvollen Gegenstände mit zum Training zu bringen. Die Aufbewahrung von Wertgegenständen in den Trainingsräumen erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Selbstverantwortung des Mitglieds
(1) Jedes Mitglied ist für seine eigene Gesundheit und Sicherheit während des Trainings verantwortlich.
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, erstatten wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem dein Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast. Es entstehen dir in keinem Fall Entgelte für die Rückzahlung.
Dein Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn: - du ausdrücklich zugestimmt hast, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung (z. B. dem ersten Training oder Zugang zum Angebot) beginnen, und - du gleichzeitig bestätigt hast, dass dir bewusst ist, dass du durch diese Zustimmung dein Widerrufsrecht verlierst.
Zusätzliche Hinweise und Überlegungen
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Haftungsausschluss nicht alle Risiken abdeckt. Eine solche Klausel in den AGB ist unwirksam. Im Ernstfall hilft dir dieser jedoch nicht. Die Teilnehmenden lassen sich vielleicht noch einschüchtern, aber wenn diese sich ernsthaft verletzten und dann lange Zeit krankgeschrieben sind oder in Rhea müssen, sind es die Krankenkassen und Arbeitgeber, die Regress von dir fordern.
Sollte ein Teilnehmer sich verletzen und er oder z.B. Dazu gehört eine umfassende Information z.B. über das Gelände, Anforderungen an das Fitnesslevel etc., aber auch eine Abfrage des Gesundheitszustandes. Ein Anamnesebogen ist nicht nur dafür da, damit du dich besser auf den Kunden einstellen kannst, sondern auch um dich abzusichern.
Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind.
Der Trainer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren.
Zwischen dem Trainer und dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen. Der Kunde hat Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses vom Vertrag zurückzutreten.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, es sei den es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Entgegen landläufiger Meinung kann auch beim Fußballspiel eine Haftung für die Verletzung von Mitspielern eintreten. Voraussetzung ist, dass der Spieler ein grob regel-widriges Foul begeht.
Das OLG Celle (Az: 9 U 308/01) hat einmal mehr klargestellt, daß eine in einer Vereinssatzung enthaltene Haftungsbeschränkung auf Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auch auf die Tätigkeit des Übungsleiters als Erfüllungsgehilfe zu übertragen ist, wenn sich der Sportverein für die Durchführung des Sportbetriebs eines Übungsleiters bedient und sich ein Vereinsmitglied bei einer Übungsstunde verletzt.
Das OLG Köln (Az: 17 U 29/01) hat wiederholend die bekannten Grundsätze bekräftigt, daß die Haftung eines Hallenhandballspielers für die Verletzung eines Gegenspielers voraussetzt, daß die Verletzung auf einem für die Verletzung ursächlichen schuldhaften Regelverstoß beruht, der über eine geringfügige und häufig vorkommende Regelwidrigkeit (wie etwa "Schubsen" aufgrund von Spieleifer, Unüberlegtheit, Ungeschicklichkeit, Übermüdung oder nachlassender Kräfte und Konzentration) deutlich hinausgeht und auch einen Grenzbereich zwischen gebotener kampfbedingter Härte und unzulässiger Unfairneß klar überschreitet. Voraussetzung für ein haftungsbegründendes Verhalten ist also das Vorliegen einer schuldhaften groben Verletzung einer zum Schutz der Spieler dienenden Wettkampfregel Die Beweislast für das Vorliegen eines groben Regelverstoßes trägt der Verletzte. Fundstelle: SpuRt 2003, 74 ff.
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